Free Speech Monika

~ Exercising My Human Right to Speak Freely!

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We are back!

Hello everyone!

After nine weeks down, Free Speech Monika is finally back up and running. If you are reading this, then you will know the new website name is freespeechmonika.com, similar to the old address minus the word ‘wordpress’.

It was January 11th, 2021, that I received the shock of seeing that my own website was “no longer available”. There was no warning; it was just gone. Those who are doing the censorship are very afraid of the truth.

The articles stemming back to 2016 are here now, but the pictures and graphics still need to be reinserted. That will be done bit by bit as time permits.

We are living in interesting times. This is an epic struggle between light, truth and love on the one side, and dark and destructive — yes, satanic — forces on the other. More simply put, it is a struggle between Good and Evil. My hope is that my humble contribution makes a difference for the better.

Thank you to all the people who have emailed, phoned, and written letters to me, encouraging me to get my website back up and running. Welcome back!

8 Responses

  1. Dear Monika, it`s great pleasure you are back for Justice and Truth! Your brother Alfred is unbowed – heroic!
    “Und wenn die Welt voll Teufel wäre, es soll und muss uns doch gelingen!”
    Greetings from Germany, Thomas

  2. Endure Monika. As long as we do that we will win. Sometimes the greatest form of protest is simply to press on.

    The truth shall set us free!

    Mischa

  3. Der UN-Menschenrechtsrat – Der Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, UNHRC)

    https://centralrat.wordpress.com/un-menschenrechtsrat/

    Hinweis in Sachen des gefolterten und getöteten Holger Zierd und in der systematischen Verfolgung von Systemkritikern durch die politikgesteuerte Justiz in Tätergemeinschaft mit der eigennützlichen, lukrativen Gutachter- und Psychiatrie-Industrie der Landeswohlfahrts-verbände (in Abhängigkeit der Bundesländer-Ministerien, bis hin zur religionsgesteuerten Bundesregierung):

    Die Beachtung des UN-Menschenrechtsrats findet in dem Geschäftsmodell der Psychiatrien, besonders der forensischen Psychiatrien unter Anwendung des schändlichen § 63 des StGB nicht statt, ist somit zwingend zu verurteilen und deren Abweider sind zum Schadenersatz verpflichtet, denn: „Alle Arten von Meinungen sind geschützt, einschließlich aller Meinungen politischer, wissenschaftlicher, historischer, moralischer oder religiöser Natur.“
    Wikipedia berichtet über die Nachfolgeorganisation der UN Menschenrechtskommission, den UN Menschenrechtsrat wie folgt:

    https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Menschenrechtsrat

    Der UN-Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, UNHRC) löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie bereits die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen.
    Jedoch gehören ihm nur noch 47 Mitglieder an, seitdem einige institutionelle Änderungen vorgenommen wurden. Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung ergibt,[1] durch die der Rat errichtet wurde.
    Kurzfassung/Gründung:

    Die UN-Generalversammlung vom 15. März 2006 begründete den Menschenrechtsrat. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die USA, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien.

    Joachim Gaucks Rede in Genf vor dem UN-Menschenrechtsrat

    Bundespräsident Joachim Gauck appelliert in seiner Rede vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf an die internationale Gemeinschaft, offensiver für Menschenrechte einzutreten. Vor dem UN-Gremium sagte er, Menschenrechtsverletzungen seien unabhängig von Größe und Gewicht eines Landes zu kritisieren, auch wenn es sich um Demokratien handele. Gleichzeitig betonte er den universellen Anspruch dieser Rechte. Deshalb könne nicht akzeptiert werden, wenn Menschenrechtsverletzungen mit dem Verweis auf kulturelle Konventionen oder traditionelle Werte gerechtfertigt würden: „Gleich welcher Kultur ein Mensch angehört: Folter tötet, verletzt, ist niemals hinnehmbar.“ Das gleiche gelte für Pressezensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit und Praktiken wie Zwangsheirat oder weibliche Genitalverstümmelung. Neben den Missständen, die Gauck zur Sprache brachte, lobte er als positives Beispiel die internationale Untersuchungskommission zum Syrien-Konflikt, die der Menschenrechtsrat eingesetzt hatte. Diesem gehört Deutschland seit Januar für drei Jahre an.

    https://www.youtube.com/watch?v=x_bn0s3tj38

    https://metager.org/meta/meta.ger3?eingabe=Joachim+Gaucks+Rede+in+Genf+vor+dem+UN-Menschenrechtsrat

    Meinungsfreiheit: § 1 des Art. 19 (der Konvention) fordert Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit ohne alle Eingriffe. Dies ist ein Recht, zu dem die Konvention (…der Menschenrechte) keine Ausnahmen oder Einschränkungen zuläßt. Meinungsfreiheit umfaßt das Recht, seine Meinung zu ändern, wann immer und aus welchem Grund auch immer jemand dies aus freien Stücken möchte. Niemand darf in irgendwelchen seiner Rechte nach der Konvention beeinträchtigt werden auf Grund seiner tatsächlichen, angenommenen oder unterstellten Meinungen.
    „Alle Arten von Meinungen sind geschützt, einschließlich aller Meinungen politischer, wissenschaftlicher, historischer, moralischer oder religiöser Natur.“
    Es ist unvereinbar mit §1, Meinungen zu kriminalisieren. – Das gilt auch für den kriminellen Volksverhetzungs-Paragraphen 130!
    Die Belästigung, Einschüchterung oder Stigmatisierung einer Person, einschließlich Arrest, Verhaftung, Prozeß und Gefängnis auf Grund von Meinungen, die derjenige hat, stellen eine Verletzung des Art. 19, §1 dar. Jede Bestrebung ist verboten, irgendeine Meinung zu erzwingen oder zu unterdrücken. Die Freiheit, jede Meinung zu vertreten, bedeutet notwendigerweise auch die Freiheit, seine Meinung nicht zu vertreten.

    …UND JETZT KOMMT ES: Human Rights Committee 102nd session Geneva, 11-29 July 2011 – General comment No. 34 – Siehe Anlage, Seite 12

    Article 49 – Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. 116
    The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20

    Hier die Übersetzung von Artikel 49 auf Seite 12 des untenstehenden PDFs:

    Artikel 49 – Gesetze, die die Äußerung von Meinungen über historische Tatsachen unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen der Staaten aus der Konvention, in Bezug auf die Meinungsfreiheit und die Freiheit, Meinungen zu vertreten.

    Die Konvention gestattet nicht ein allgemeines Verbot des Vertretens selbst irrtümlicher Meinungen oder einer unrichtigen Interpretation der Vergangenheit.

    Einschränkungen des Rechtes auf freie Meinung sollen niemals auferlegt werden und in Bezug auf freie Meinungsäußerung sollten sie über das nie hinausgehen, was in §3 gestattet oder in Art 20 verlangt wird.

    Quelle des PDFs (Auf Seite 12 zu finden):

    http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

    Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat

    Deutschland kämpft für die Einhaltung der Menschenrechte, weltweit. Jetzt sitzt Deutschland für drei Jahre im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und hat sich viel vorgenommen.

    Präsidenten

    9. Joachim Rücker Deutschland 01.01.2015 – 31.12.2015[18]

    Joachim Rücker: Deutscher Diplomat wird Chef des UN-Menschenrechtsrats in Genf

    Er war Oberbürgermeister von Sindelfingen und Botschafter in Schweden. Ab 1. Januar hat Joachim Rücker eine neue Aufgabe: Der Diplomat wird Chef des Uno-Menschenrechtsrats – und hat sich hohe Ziele gesetzt.

    Genf – Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wird im kommenden Jahr vom deutschen Uno-Botschafter Joachim Rücker geleitet. Der Diplomat wurde in Genf an die Spitze des Gremiums gewählt, in dem 47 Mitgliedstaaten vertreten sind. Rücker löst am 1. Januar 2015 Baudelaire Ndong Ella aus Gabun ab. Er wird das Amt ein Jahr lang innehaben.
    „Dies ist ein einzigartiges Privileg und eine große Ehre für mich und mein Heimatland Deutschland“, sagte der 63 Jahre alte Diplomat. An der Spitze des Uno-Menschenrechtsrats handelt Rücker aber nicht im Auftrag der Bundesregierung, sondern als überparteilicher Präsident.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_R%C3%BCcker http://www.spiegel.de/politik/ausland/uno-menschenrechtsrat-joachim-ruecker-zum-chef-gewaehlt-a-1007226.html

    “2020 werden wir gleichzeitig Mitglied des Menschenrechtsrats und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sein”, sagte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD).

    https://www.epochtimes.de/politik/ausland/deutschland-in-un-menschenrechtsrat-gewaehlt-a3036293.html

    Der frühere SPD Amtsinhaber Dr. Joachim Rücker und der SPD Nachfolger RA Christoph Strässer ist kaum zurückgetreten, da steht deren SPD Nachfolgerin schon fest: Die bayrische Abgeordnete Dr. Bärbel Kofler aus dem Wahlkreis Traunstein wird neue Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat Genf.

    Eine Frau aus Bayern wird neue Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: Bärbel Kofler. Die SPD-Abgeordnete stellte sich am Dienstag in der Bundestagsfraktion vor, wie SPIEGEL ONLINE am Abend erfuhr. Kofler habe dabei auch einen künftigen Schwerpunkt ihrer Arbeit genannt: Sie wolle sich für den „nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ einsetzen.

    Kofler, Jahrgang 1967, gehört dem linken Flügel der SPD an. Sie sitzt seit 2004 im Bundestag und ist Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand. Kofler, deren Wahlkreis im bayerischen Traunstein liegt, ist Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Entwicklungsausschuss.
    Der Personalvorschlag soll bereits am Mittwoch ins Bundeskabinett kommen. Die rasche Nachfolgeregelung war notwendig geworden, nachdem am Montag RA Christoph Strässer bekannt gegeben hatte, sein Amt als Menschenrechtsbeauftragter im Genfer UN-Menschenrechtsrat Ende Februar 2016 aufzugeben.

    In der SPD hat unterdessen eine Debatte darüber begonnen, ob das Amt des Menschenrechtsbeauftragten überdacht werden muss, das 1998 unter der rot-grünen Koalition eingerichtet wurde und seitdem im Auswärtigen Amt angesiedelt ist. Der Menschenrechtsbeauftragte gilt in der Behörde als unabhängig, verfügt aber nur über einen Mini-Apparat und kann keine Weisungen an andere Behörden erteilen. Sein politischer Einfluss beschränkt sich daher weitgehend darauf, Missstände in anderen Staaten anzuprangern und – so weit es ihm vor allem mit Hilfe der Medien möglich ist – öffentlich zu machen. Wiederholt war in der Vergangenheit die schwache Stellung des Menschenrechtsbeauftragten in öffentlichen Debatten und Artikeln thematisiert worden. – http://www.spiegel.de/politik/deutschland/menschrechtsbeauftragter-spd-politikerin-kofler-wird-nachfolgerin-a-1078946.html
    Freiheit und Gerechtigkeit für das Vergewaltigungs- und Folteropfer Martina Sellin, die seit einigen Jahren in einem Berliner Heim untergebracht ist!

    So lautet der Hilferuf auf ihrer Homepage: http://psychiatrie.se

    Ich, Martina Sellin, wurde am 31.12.1965 in der ehemaligen DDR geboren und drei Jahre später in der DDR als Kleinkind in der Universitätsnervenklinik Rostock stetig und regelmäßig sexuell missbraucht und dabei gefilmt. Auch nach meinem 18. Lebensjahr war diese Folter nicht beendet, da die Ärzte und Behörden sowohl in der DDR, wie auch später in der BRD dies vertuschen und mit Psychoterror versuchen, mich endgültig zum Schweigen zu bringen.

    Bitte nehmen Sie Kontakt auf, ob Martina Sellin noch lebt und schreiben / telefonieren Sie mit der Menschenrechtsbeauftragten Dr. Bärbel Kofler!
    Dies war die alte Adresse von Martina Sellin vor ihrer Unterbringung:

    An Frau Martina Sellin,
    Schwaaner Straße 69
    181073 Güstrow
    Handy: 0151 – 56 25 72 21

    Die Adresse von Frau Dr. Bärbel Kofler in Traunstein lautet:
    An Frau Dr. Bärbel Kofler, MdB
    Kniebos 3
    83278 Traunstein
    Telefon: 0861 / 2099-063
    Fax: 0861 / 2099-064
    E-Mail: baerbel.kofler@wk.bundestag.de

    Bitte auch das Video von Martina Sellin bis zum Schluß ansehen unter:

    https://www.youtube.com/watch?v=3_4VHMokQtY

    Weitere Informationen über die Verfolgungen von Martina Sellin:

    https://www.google.at/#q=martina+sellin+psychiatrie – (Google unterdrückt, deshalb hier:)
    https://metager.org/meta/meta.ger3?eingabe=martina+sellin+psychiatrie

    Warum die Menschenrechte durch das Netzwerk der Schande mit Füßen getreten werden

    Das geheime Netzwerk der in- und ausländischen Besatzer, das über den Parlamentarische Rat das „Grundgesetz FUER die Bundesrepublik Deutschland“ sich selbst geschaffen hat, ist der Feind des Deutschen Volkes, wie besonders in dem § 130 zu erkennen ist, der ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt und somit gegen den in 2006 von Deutschland unterzeichneten UN-Menschenrechtsrat verstößt.
    Hier ist die Kernaussage aus der Grundsatzrede von Carlo Schmid am 08.09.1948 zu hören, wie das Netzwerk der Schande unser gesamtes Land als Vasallenstaat der alliierten Besatzer bis zum heutigen Tage im Würgegriff hält:

    Das Deutsche Volk war an dem von den Besatzern diktierten „Grundgesetz FUER die Bundesrepublik Deutschland“ nicht beteiligt und das erklaert, warum wir bis heute noch keine Verfassung vom Volk, fuer unser Volk haben. Über den Maulwurf-Paragraphen 130 und somit mit dem Denk- und Redeverbot macht sich das Netzwerk den Weg frei für ihre Entrechtungen, Demütigungen, Plünderungen, Privatisierungen, nebst der seit 2015 durchgeführten Volksvernichtung durch hereinstömende Invasoren gemäß den Kalergi- Hooton- und Yinonplänen.

    https://www.google.at/#q=carlo+schmid+grundsatzrede – (Google unterdrückt, deshalb hier:)
    https://metager.org/meta/meta.ger3?eingabe=carlo+schmid+grundsatzrede

    Carlo Schmid SPD – Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948

    https://www.youtube.com/watch?v=vdQ4GA_UGn4

    Auszug aus der Rede Dr. Carlo Schmids – Was heißt eigentlich: Grundgesetz?

    Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
    In dieser Rede bezeichnet der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid die Bundesrepublik als „Staatsfragment“, und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung. Lesen Sie folgenden Auszug aus seiner Rede
    …”Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. … Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen..
    Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment… Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

    Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen.
    Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.”

    Ende des Auszuges.
    (aufgezeichnet in „Der Pa
    rlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996)

    https://www.youtube.com/watch?v=vdQ4GA_UGn4

    Zusammenfassung:
    „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands zu machen und wir haben keinen Staat zu errichten!“
    Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus.

    Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: … „Das Grundgesetz — nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. …

    Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig … Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“(= Deutsches Reich) tragen — auch — die vier Mächte. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, — in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

    Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich) … und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich) … anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

    „Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist“.

    Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B.
    (Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)

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    .

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